Tätigkeitsschwerpunkt
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Weitere Schwerpunkte
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Der Rechtsanwalt soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers und den Grundsätzen der Anwaltschaft Generalist sein, d.h. er soll dem Rat suchenden Mandanten in allen Rechtsgebieten Unterstützung leisten können. Selbstverständlich ist es auch unser Ziel und Anspruch, in sämtlichen anderen Bereichen als den oben genannten für den Mandanten tätig zu sein.
So werden wir Sie beispielsweise auch neben der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen in möglichen Ordnungswidrigkeitenverfahren vertreten; dies bedeutet konkret: das Büro ist nicht nur ausschließlich im Rahmen der o.a. Schwerpunkte beratend und gerichtlich tätig, sondern auch weit darüber hinaus, insbesondere in angrenzenden Rechtsgebieten.
Wichtig ist aber auch, im Einzelfall die Grenzen, insbesondere von Spezialmaterien, zu erkennen. Sollten wir ausnahmsweise einen solchen Fall sehen, werden wir im Einzelfall Spezialisten hinzuziehen oder auf solche hinweisen.