Rechtsanwalt Achim Cohrs
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Der Rechtsanwalt soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers und den Grundsätzen der Anwaltschaft Generalist sein, d.h. er soll dem Rat suchenden Mandanten in allen Rechtsgebieten Unterstützung leisten können.
Selbstverständlich ist es auch unser Ziel und Anspruch, in sämtlichen anderen Bereichen als den oben genannten für den Mandanten tätig zu sein.