Der juristische Beratungsbedarf in Unternehmen aller Größen und Branchen steigt ständig.
Dies betrifft zum einen die “großen Zusammenhänge”, also Entscheidungen perspektivischer und langfristiger Art. Immer wesentlicher wird aber auch die Unterstützung im Tagesgeschäft. An jedem Tag der Geschäftstätigkeit stehen Unmengen an Entscheidungen an, die vielfach von nicht unerheblicher Tragweite sind. Die rechtliche Bedeutung eines Anrufes, eines Schreibens oder sonstiger Äußerungen wird häufig übersehen. Und wenn man doch erkennt, dass eine gewisse Bedeutung besteht, ist man es oft überdrüssig, dies Dritten – nämlich dem Anwalt – in aller Breite noch zu erklären. Die vielfach negativen Folgen sind bekannt.
Auch hier kann durch ein maßgeschneidertes Beratungskonzept geholfen werden. Der kleine Betrieb hat in der Regel andere Bedürfnisse als der mittelständische Betrieb. Entscheidend ist, dass die Beratungsleistungen flexibel vereinbart sind und den jeweiligen Erfordernissen gerecht werden. So kann es bereits von Interesse sein, in (Übergangs-) Zeiten eine solide vertragliche Rechtsberatung zu vereinbaren. Oft ist es zudem von Interesse, wenn der Berater zu regelmäßigen Zeiten im Büro des Auftraggebers erscheint. Die Mitarbeiter wissen um die Anwesenheit und haben so die Möglichkeit, vereinfacht Informationen auszutauschen und abzufragen. Hierin sehen wir eine interessante und zukunftsorientierte Tätigkeit im Dienste des Mandanten.
Selbstverständlich sind wir in allen einzelfallbezogenen Rechtsfragen für unsere Mandanten tätig. Dies betrifft z.B. gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen aller Art, die Entwicklung von Vertragsmustern, Geschäftsbedingungen u.v.m.
Denkbar wäre aber auch eine mittel- oder langfristig ausgerichtete Beratungs- und Unterstützungstätigkeit, z.B.:
- eine projektorientierte Beratung (Überwachung und Fertigung von Korrespondenz, Verhandlungen mit Vertragspartnern, Nachtragsmanagement u.v.m.)
- eine Beratung zu regelmäßigen Zeiten, auch im Betrieb des Mandanten (oder auch unregelmäßig am Bedarf orientiert)
- eine telefonische Rufbereitschaft
- Unterstützung im Tagesgeschäft (Korrespondenz, Verhandlungen mit Kunden, Vertragspartnern etc.)
- in Bauunternehmen oder Unternehmen, die als Auftraggeber von Bauvorhaben tätig werden: Schulung der Mitarbeiter im Hause des Mandanten in Fragen des allgemeinen Werkvertragsrechts, der VOB und der praktischen Abwicklung von Bauvorhaben aus juristischer Sicht unter Übergabe umnfangreicher Seminarunterlagen.
Gerne unterhalten wir uns mit Ihnen, um gemeinsam die günstigste und erfolgversprechendste Lösung zu erarbeiten und Ihnen ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtetes Angebot zu unterbreiten.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Bitte beachten Sie zudem die gesonderte Seite Forderungsmanagment.